Auf der Suche nach einem längst verloren geglaubten Bookmark bin ich in meinem Favoriten-Ordner auf einen interessanten Link gestoßen, der sich perfekt in den vorherigen Beitrag einpasst. Auf Designerdock.de wird monatlich ein interessanter Artikel von der Kanzlei Karsten & Schubert veröffentlicht, der explizit alle rechtlichen Bereiche für Freelancer, Designer und sonstige Selbständige behandelt.
Von den Vertragsgrundlagen für Designer über die Verwendung von Arbeiten in seinem öffentlichen Portfolio bis hin zu Markenverletzung durch Google-Adwords-Anzeigen – fast alle erdenklichen Themen werden hier behandelt. Die Artikel sind in gut verständlichem Deutsch formuliert, damit auch der Ottonormalbürger jeden Sachverhalt versteht. Dabei machen die Autoren nicht den Fehler, das Thema nur oberflächlich zu behandeln.
Dieser Link sollte in keiner Bookmarksammlung fehlen – man weis nie mit welcher Art von Kunden man es als nächstes zu tun hat!
Hier der Link zu den Artikeln: http://designerdock.de/servicerechtkunden/
Wer ab und zu als Freelancer seine Dienste anbietet, arbeitet oft ohne den gesetzlichen Schutz eines Vertrages. Meist ist das Aufsetzen eines Vertrages zu aufwändig; entsprechende Musterverträge sind entweder qualitativ minderwertig oder ganz einfach sachlich falsch. Abhilfe schaffen da die speziellen Musterverträge der Anwälte Härting, die die breite Palette der Freelancer abdecken. Von Musterverträgen für Webdesigner über Hostingverträge sowie Content-Verträge – alles ist zu finden.
Weitere Verträge zum Download:
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